Gloria Schaum-Feuerlöscher SB9 PRO fluorfrei
Schaum mit imprägnierender Wirkung auf Brandherd und Umgebung
- Hohe Löschleistung am B-Brand mit nur 6 Liter Inhalt (SB)
- Spezial-Schaumdüse mit hoher Flächenabdeckung ermöglicht ein optimales Ausbringen des Löschmittels
- Rückzündungen werden weitgehend unterdrückt
- frostsicher bis -20 °C (SBF)
- Bewährte GLORIA Schlagknopfarmatur.
- Robuster Handgriff aus glasfaserverstärktem Kunststoff mit ergonomischen Trageeigenschaften.
- Laser-geschweißter Druckbehälter.
- Außen mit widerstandsfähiger Polyesterharz-Pulverbeschichtung.
- Langlebige Kunststoffinnenbeschichtung zum Schutz vor Korrosion.
- Zugelassen gemäß Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (CE).
- Einheitlicher, hochfester, glasfaserverstärkter Spezial-Kunststoff-Ventilkörper.
- Hohe Temperatur, Ozon und UV-beständig.
- Zudem hohe Chemikalienbeständigkeit, feuchtigkeitsbeständig und korrosionsfrei.
- Einheitlicher Gewindering, Gewindegröße M74x2.
- Einheitliche, schwarz eloxierte Metall Überwurfmutter.
- Innenliegende Treibmittelflasche mit Edelstahl Adapter und korrosionsbeständiger Kunststoff Beschichtung. (technische Daten mit widerstandsfähiger Laser-Printing markiert)
- Alterungsbeständige, LABS-freie Qualitäts-Schlauchleitung mit Gewebeeinlage aus synthetischem Kautschukmaterial.
- Dreh- und abstellbarer Löschpistole für eine optimale Brandbekämpfung.
- Robuster, schlagfester Kunststoff-Fußring mit Schlauchdüsenaufnahme gewährleistet Standfestigkeit und Schutz des Gerätes gegen Beschädigungen und Korrosion.
- Spezial-Schaumrohr mit hoher Flächenabdeckung ermöglicht eine optimale Ausbringung des Löschmittels.
Privathaushalt:
Im privaten Bereich besteht keinerlei Pflicht zum Vorhalten eines Feuerlöschers.
Für Geräte besteht demnach keine Prüfpflicht nach 2 Jahren.
Eine Prüfung oder der Austausch des Gerätes nach Ablauf der Frist ist vollkommen freiwillig.
Gewerbliche Nutzung:
Im gewerblichen Bereich ist das vorhalten von Feuerlöschern zur Erfüllung der Brandschutzbestimmungen Pflicht.
Die Bauart der Geräte und deren Anzahl variiert von Gewerbe zu Gewerbe.
Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft bzw. durch ein neues Gerät ersetzt werden.
Die 2 jährige Frist beginnt mit dem Tag des Erwerbs (Rechnungsdatum).
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