Gloria Schaum-Feuerlöscher FB 3 EASY
- DIN EN 3
- 3 Liter Speziallöschmittel
- Angeschweißte Bolzen gewährleisten Fixierung des Fußrings
- Widerstandsfähige Siebdruckbeschriftung
Tragbarer Fettbrand-Aufladefeuerlöscher nach DIN EN 3 für die Brandklasse A, B und F, frostsicher bis -30°C.
Höchstmögliche Leistung am Normobjekt (Ablöschen von max. 75 l brennendem Speiseöl oder fett).
Hochwertige Druckhebelarmatur aus Qualitätsstahlblech, schwarz/rot pulverbeschichtet.
Ventilkörper aus hochfestem, glasfaserverstärktem Spezialkunststoff.
Metall-Überwurfmutter schwarz eloxiert.
Innenliegende CO2 -Treibmittelflasche mit korrosionsbeständiger Polyethylen-Beschichtung (technische Daten mit widerstandsfähigem
Laser-Printing markiert).
LABS-freie Qualitäts-Schlauchleitung mit Gewebeeinlage aus synthetischem Kautschukmaterial mit 5-Loch-Sprühnebeldüse.
Löschmittel: 3 Liter Speziallöschmittel ohne umweltschädigendes PFOS.
CE-Behälter mit großer Einfüllöffnung (Ventilgewinde M74x2).
Außen mit schwermetallfreier Polyesterharzbeschichtung, rot, RAL 3000, mit
zwei Aufhängelaschen für eine sichere Fixierung.
Behälter innen mit Dickschicht PE-Versiegelung.
Drei am Behälterboden angeschweißte Bolzen gewährleisten Fixierung des Fußrings
gegen Abfallen oder Verdrehen.
Schlagfester Kunststoff-Fußring mit Löschdüsenaufnahme
Wandhalter mit je zwei Aufhängungen und Gummitüllen.
Widerstandsfähige Siebdruckbeschriftung mit Löschmittelkennfarbe, GS-Zeichen.
Einsetzbar an elektrischen Anlagen bis 1000 Volt, Mindestabstand 1 m
Funktionsbereich: -30°C bis +60°C
Betriebsanleitung und Wartungsdienstantwortkarte beiliegend
Brandklasse A: Rating: 8A = 2LE
Brandklasse B: Rating: 55B = 3LE
Brandklasse F: Rating: 75F (maximales Rating am Normobjekt!)
Löschmitteleinheiten (LE) für die Brandklassen A+B: 2LE
Privathaushalt:
Im privaten Bereich besteht keinerlei Pflicht zum Vorhalten eines Feuerlöschers.
Für Geräte besteht demnach keine Prüfpflicht nach 2 Jahren.
Eine Prüfung oder der Austausch des Gerätes nach Ablauf der Frist ist vollkommen freiwillig.
Gewerbliche Nutzung:
Im gewerblichen Bereich ist das vorhalten von Feuerlöschern zur Erfüllung der Brandschutzbestimmungen Pflicht.
Die Bauart der Geräte und deren Anzahl variiert von Gewerbe zu Gewerbe.
Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft bzw. durch ein neues Gerät ersetzt werden.
Die 2 jährige Frist beginnt mit dem Tag des Erwerbs (Rechnungsdatum).
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